Disclaimer (nach juraforum.de)

Zwischen dem Stuhl sitzend.

Zwischen dem Stuhl sitzend.

Datenschutzerklärung
Google Analytics und Disclaimer(s)
Quelle
Google besteht nach Nr. 8.1. seiner AGB, dass man als Teilnehmer von Google Analytics die
nachfolgende Datenschutzerklärung in seine Webseite integrieren muss, was wir hiermit für den Fall tun, dass wir es tun müssen.
"Diese Website benutzt möglicherweise Google Analytics, einen Webanalysedienst der
Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies",
Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine
Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den
Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website
(einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in
den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese
Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um
Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber
zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der
Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird
Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern
dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im
Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre
IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie
können die Installation der Cookies durch eine entsprechende
Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch
darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche
Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die
Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über
Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und
Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."

Quelle: Nr. 8.1. der AGB von Google Analytics

Anm.: Allgemein problematisch ist hierbei jedoch, dass einige
Gerichte die IP an sich schon als sog. personenbezogenes Merkmal
ansehen, so dass nach § 12 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG) eine vorherige Einwilligung erforderlich wäre, die man auch noch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 TMG
protokollieren müsste. Dies ist im Web bisher überhaupt nicht
umsetzbar, es sei denn jeder Webseitenbetreiber möchte vor seine
Webseite eine Eingangsseite
schalten, in der diese Einwilligung und Protokollierung erfolgt.

Google Adsense

Nach den neuesten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Adsense wird man unter Nr. 1 am Ende zu Folgendem verpflichtet:

"Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der
Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies",
Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine
Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den
Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website
(einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in
den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese
Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um
Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber
zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der
Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird
Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern
dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im
Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre
IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie
können die Installation der Cookies durch eine entsprechende
Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch
darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche
Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die
Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über
Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und
Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."

Quelle: Nr. 8.1. der AGB von Google Analytics

Anm.: Allgemein problematisch ist hierbei jedoch, dass einige
Gerichte die IP an sich schon als sog. personenbezogenes Merkmal
ansehen, so dass nach § 12 und § 13 Abs. 2 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG) eine vorherige Einwilligung erforderlich wäre, die man auch noch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 TMG
protokollieren müsste. Dies ist im Web bisher überhaupt nicht
umsetzbar, es sei denn jeder Webseitenbetreiber möchte vor seine
Webseite eine Eingangsseite
schalten, in der diese Einwilligung und Protokollierung erfolgt.

Google Adsense

Nach den neuesten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Adsense wird man unter Nr. 1 am Ende zu Folgendem verpflichtet:

"Sie müssen über eine angemessene Datenschutzrichtlinie verfügen,
die eindeutig darauf hinweist, dass Dritte, im Zuge der Anzeigen, die
auf Ihrer Website geschaltet werden, Cookies auf den Browser Ihrer
Nutzer platzieren und auslesen oder Web Beacons zur Sammlung von
Informationen verwenden können. Ihre Datenschutzrichtlinie sollte auch
Informationen zu den Nutzeroptionen für die Verwaltung der Cookies
enthalten."

Quelle: Nr 1. am Ende der deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Adsense

Ein Muster wird hierbei allerdings nicht mitgeliefert. Hierbei ist vor
allem etwas unklar, was genau von Google Adsense an Daten per Cookie
und Web Bacon ausgelesen, gesammelt und verarbeitet wird. Daher ist
eine Formulierung auch nicht wirklich einfach. Ggf. kann man sich
jedoch an dem Muster von Google Analytics orientieren. Denkbar - natürlich ohne Gewähr - wäre danach wohl nachfolgende Datenschutzerklärung:

"Diese Website benutzt Google Adsense, einen Webanzeigendienst der
Google Inc., USA ("Google"). Google Adsense verwendet sog. "Cookies"
(Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine
Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Google Adsense
verwendet auch sog. "Web Bacons" (kleine unsichtbare Grafiken) zur
Sammlung von Informationen. Durch die Verwendung des Web Bacons können
einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Webseite
aufgezeichnet und gesammelt werden. Die durch den Cookie und/oder Web
Bacon erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website
(einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in
den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese
Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website im Hinblick auf die
Anzeigen auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten und
Anzeigen für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit
der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen
zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an
Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit
Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in
keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung
bringen. Das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte und die Anzeige
von Web Bacons können Sie verhindern, indem Sie in Ihren
Browser-Einstellungen "keine Cookies akzeptieren" wählen (Im MS
Internet-Explorer unter "Extras > Internetoptionen > Datenschutz
> Einstellung"; im Firefox unter "Extras > Einstellungen >
Datenschutz > Cookies"); wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie
in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website
voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website
erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten
durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor
benannten Zweck einverstanden."
I. Was ist überhaupt ein Disclaimer?
Der Begriff "Disclaimer" kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich
übersetzt "Verzichtserklärung bzw. Dementi". Im Internet wird dieser
oft mit einem sog. "Haftungsausschluss" gleichgesetzt. Vorliegend wird
ein Disclaimer jedoch nicht nur als reiner "Haftungsausschluss"
betrachtet, sondern als eine Art rechtliches Werkzeug, mit dem man
bestimmte rechtliche Punkte seiner Webseite regeln bzw. womit man auf
bestimmte "Gefahren" hinweisen kann. So bietet ein Disclaimer auch die
Möglichkeit festzulegen, ob man Werbung per E-Mail von Jedermann
empfangen mag oder ob man seine Websiteinhalte Jedermann zur Verfügung
stellen möchte (z.B. per GNU-Lizenz). Darüber hinaus kann man hierbei
gleich Informationen zum Datenschutz unterbringen (vgl. hierzu § 13 Abs. 1 TMG,
wonach man den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges informieren
muss.). Des Weiteren sollte man als Website-Betreiber natürlich immer
auch an ein Impressum denken.

1. Nutzung einer Website - Vertrag oder Gefälligkeit?

Dabei stellt sich als erstes die Frage, ob ein allgemeiner Disclaimer
ausschließlich als vertraglicher Haftungsausschluss gestaltet werden
sollte. Denn ob überhaupt ein Vertragsverhältnis durch die Nutzung
einer Website zwischen dem "Surfer" (Nutzer) und dem Website-Betreiber
(Anbieter) zustande kommt, hängt vom Einzelfall ab. Teilweise könnte
man bei der Nutzung von kostenlosen Online-Datenbanken (Inhalten) oder
auch beim kostenlosen Download von bestimmten Dateien oder von Software
die Ansicht vertreten, dass dies entsprechend einer Leihe (§§ 598 ff. BGB)
behandelt werden müsste und wenn dann jemand die Daten speichert oder
abruft, könnte dies als (konkludente) Schenkung zu qualifizieren sein.
Meines Erachtens kommt jedoch mangels Rechtsbindungswillen insbesondere
bei kleineren kostenlosen privaten Homepages keinerlei
Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung z.B. der kostenlosen und
freien Datenbanken (Inhalte) zwischen dem Anbieter und Nutzer zustande.
Denn in diesem Falle ist eher von einer reinen Gefälligkeit auszugehen.
Das gleiche könnte man aber auch annehmen, wenn eine kommerzielle
Website sehr viele Zugriffe hat, weil sich der Anbieter sicherlich
nicht gegenüber jedem unbekannten Nutzer rechtlich binden möchte. Dabei
mögen auch die rechtliche Ausgestaltung und die wirtschaftliche
Bedeutung der Nutzung bei der Annahme eines Rechtsbindungswillens eine
Rolle spielen. Gibt es also kein Vertragsverhältnis, gibt es auch keine
vertraglichen Ansprüche gegen den Anbieter. Anders kann man dies meines
Erachtens beispielsweise bei der kostenlosen Nutzung der auf der
Homepage des Anbieters evtl. zusätzlich vorhandenen Foren, Chats,
Free-E-Mail-Dienste und Branchenbüchern sehen, weil hierbei viel eher
ein Austausch von Leistungen stattfindet. Hinsichtlich dieser Inhalte
sollten jeweils spezielle Nutzungsbedingungen bzw. AGB verwendet
werden. Hat man sogar kostenpflichtige Inhalte auf seiner Homepage sind
auf jeden Fall speziell darauf zugeschnitte und anwaltlich entworfene
AGB zu empfehlen.

2. Mitverschulden durch Warnhinweise
Darüber hinaus
kann ein deutlicher Warnhinweis in einem "Disclaimer" unabhängig von
dem Bestehen eines Vertragsverhältnisses den Nutzer der Website ggf.
"bösgläubig" machen, wodurch sich ein Mitverschulden
des Nutzers ergeben könnte. Dies setzt jedoch voraus, dass der Nutzer
die Umstände einer möglichen Gefährdung erkennen konnte und der
Warnhinweis entsprechend hervorgehoben und sichtbar war. Der angesehene
Internetrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren hält dabei in seinem neuesten
Praxis-Lehrbuch "Internet- und Kommunikationsrecht" vor allem einen
deutlichen Warnhinweis im Hinblick auf die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte einer Webseite für wichtig (Vgl. Hoeren,
Internet- und Kommunikationsrecht 2008, Rdnr. 706).

3. Keine Haftung für Links?
Oft wird ein Disclaimer
als Mittel zur Begrenzung der Haftung für externe Links verwendet.
Dabei findet man häufig als Zitat das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgericht Hamburgs in etwa der Form:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der
gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt
distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere
mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf
meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.


Solch eine pauschale Distanzierung schadet nach einigen
Auffassungen sogar mehr als sie nützt, da sie vor Gericht als Indiz
eines bestimmten Unrechtsbewußtseins gelten könnte.(1)
Eine pauschale Distanzierung sollte daher vermieden werden. Rechtlich
ist die Freizeichung von der Haftung für externe Links nicht geklärt.
Ein Hinweis, dass es sich bei den externen Inhalten bzw. Links um
Angebote Dritter handelt, kann zumindest eine inhaltliche Abgrenzung
von den fremden und eigenen Inhalten bewirken. Von wesentlicher
Bedeutung sind dabei auch die objektiven Umstände wie die äußere
Gestaltung der Website und die inhaltliche Einbeziehung der Links bzw.
Inhalte geschieht (z.B. per Frames, Deeplink, Linkliste, Quelle im
Artikel). Dabei kann auch schon die Angabe des Datums auf der Homepage
zum Zeitpunkt der Linksetzung vorteilhaft sein, um ggf. nachweisen zu
können, dass verlinkte Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung noch nicht
rechtswidrig waren. Insoweit ist auch umstritten, ob trotz Überprüfung
beim Setzen des Links eine weitere Nachforschungs- bzw.
Überprüfungspflicht besteht.(2) Daher sollte man wohl
zur Sicherheit doch in bestimmten Abständen seine Links kontrollieren.
Denn der Hinweis, man habe keinen nachträglichen Einluss mehr
hinsichtlich der Änderungen auf den gelinkten Seiten, könnte nicht
ausreichend sein, da man damit wiederum im Grunde kundtut, dass man die
geänderten und nun ggf. rechtswidrigen Inhalte doch akzeptiert bzw.
duldet. Solidarisiert man sich sogar als Webseitenbetreiber mit
rechtswidrigen Inhalten eines Dritten durch ein Linksetzen, so haftet
man in jedem Fall für die gelinkten Inhalte als wären dies die eigenen.
Externe Links zu rechtswidrigen Inhalten sollten immer unverzüglich
gelöscht werden.

Bundesverfassungsgericht sieht die Linkhaftung durch die Gerichte als nicht geklärt an

Im Rahmen des sog. Heise-Prozesses im Jahre 2007 über die
Haftung für den im Rahmen eines Berichts geschalteten Links auf eine
Webseite, wo Software zu finden war, mit der man Kopierschutz knacken
konnte, hat das BVerfG bei der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
des Heise-Verlags ausgeführt, dass die Reichweite der
urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für Hyperlinks bisher durch die
Rechtsprechnung nicht geklärt sei. Außerdem sei auch der Umfang der
Haftung für die Einbindung von Links in redaktionellen Berichten und
eine etwaige Verantwortlichkeit nach presserechtlichen Grundsätzen vom
BGH bislang nicht ausgeurteilt worden.
(BVerfG, Beschluss vom 03.01.2007, 1 BvR 1936/05.)

Sie werden aufgrund dieser unklaren Rechtslage verstehen, dass wir
keine Haftung dafür übernehmen können, dass Sie sich als Anbieter durch
die Übernahme unseres Disclaimer-Musters von der Verantwortung für
gelinkte Inhalte Dritter freizeichnen können.

4. Disclaimer "eindeutig gestalten", "als erst aufzufassen" und "tätsächlich beachtet"
Eine
Haftungsbeschränkung kann ansonsten nur im Verhältnis des
Websiteanbieters zu den Nutzern der Website erfolgen. "Disclaimer" sind
daher gegenüber Dritten (= keine Nutzer der Website, sondern z.B.
Rechteinhaber nach dem UrhG) wirkungslos, wenn hierdurch die Haftung
des Websiteanbieters für die eigenen Inhalte ausgeschlossen werden soll.
Dabei sind die Voraussetzungen eines Disclaimers eine Frage des
Einzelfalls und richten sich vor allem wie oben unter I. 1. dargelegt
auch nach der Art der abrufbaren Inhalte. Insbesondere kommt es dabei
auf die Ausgestaltung der Website an und ob der Hinweis auf den
"Disclaimer" entsprechend der Rechtsprechung zu allgemeinen
Geschäftsbedingungen einbezogen worden ist. Danach muss der Nutzer
zumindest den "Disclaimer" vor Nutzung der angebotenen Inhalte kennen
und dieser deutlich hervorgehoben sein. Der Bundesgerichtshof hat im
Jahre 2006 entschieden, dass ein wirksamer Disclaimer eindeutig
gestaltet, aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen
sein und vom Anbietenden auch tatsächlich beachtet werden muss.(3)
Denkbar wäre hierbei, dass man den Disclaimer in sein leicht
erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum
einfügt und dann zur Sicherheit anstatt der Bezeichnung "Impressum" die
Kombination "Impressum/Disclaimer" verwendet. Natürlich kann man auch
den Disclaimer separat entsprechend in hervorgehobener Weise von jeder
Seite verlinken.

II. Urheber- und Leistungsschutz
Auf Urheber- und
Leistungsschutzrechte muss grundsätzlich nicht hingewiesen werden, weil
diese unabhängig von einem solchen Hinweis entstehen. Es besteht aber
auch die Möglichkeit, dass man so die Rechte gegenüber Dritter
besonders regelt. Hierbei könnte man z.B. für die Gestattung der
Nutzung die bekannte GNU-Lizenz oder das Shareware-Prinzip anführen; neuerdings ist auch die sog. "CC"-Lizenz, Creative Commons
im Kommen. Dies erscheint aber nur sinnvoll, wenn man eine weite
Verbreitung seiner Inhalte wünscht. Andererseits könnte man aber auch
die Nutzung weitgehend untersagen (vgl. § 53 UrhG). Unabhängig davon kann durch einen Urheberhinwies die Vermutungsregel nach § 10 UrhG
zugunsten des Verwenders greifen. Schadensersatzansprüche nach dem UrhG
setzen auch ein Verschulden voraus. Durch einen Disclaimer zu
Urheberrechten kann sich unter Umständen der unberechtigte Verwender
nicht mehr auf seine Unwissenheit berufen.
A. Disclaimer - Muster
1. Haftungsbeschränkung

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.
Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die
Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene
Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die
Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters
wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt
keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter
zustande.

2. Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu
Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der
Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen
Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft,
ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine
Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die
aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften
Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der
Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen
macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter
ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis
von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich
gelöscht.

3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser
Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und
Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und
Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers.
Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung,
Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in
Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte
und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte
Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter
Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von
Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht
kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

4. Datenschutz[1]
Durch den Besuch der Website des
Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit,
betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den
personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden
ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an
Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht
statt.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail)
Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch
Dritte geschützt werden kann.

Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen
Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter
hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht
bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser
Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen
Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

5. Besondere Nutzungsbedingungen[2]
Soweit
besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den
vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle
ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen
Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Alle Fotos, wenn nicht anderes vermerkt: © by ZwoZwoAcht. Alle Rechte vorbehalten.

Weitere Quellen: Juraforum.de - Disclaimer, Gesetze, Urteile, Lexikon, Rechtsanwälte & Steuerberater | Webhosting

Kommentieren